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Steueränderungen 2026: Das sollten Unternehmer wissen

BIL Beitragsbild Steuerneuerungen 2026

Steuer- und Finanzneuerungen 2026: Das sollten KMU-Unternehmer auf dem Schirm haben

Steuern, Abgaben, Fristen – für viele Handwerker, Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer ist das ein Thema, das man gern vor sich herschiebt. Besonders wenn die Buchhaltung noch mit Pendelordnern läuft und der Steuerberater nur einmal im Jahr vorbeikommt, gilt oft: "Das haben wir schon immer so gemacht." Diese Regelung im Arbeitsalltag führt jedoch dazu, dass zusätzlich wichtige Updates leicht übersehen werden.

Doch Vorsicht: Dieses Prinzip wird 2026 teuer. Der Gesetzgeber dreht an vielen Stellschrauben gleichzeitig – von Mindestlohn über Abschreibungen bis hin zu Förderungen und Pauschalen. Die Bundesregierung hat mehrere Anpassungen beschlossen, die echte Entlastungen bringen, aber auch neue Pflichten. Wer die Neuerungen verschläft, zahlt im Zweifel drauf, verpasst finanzielle Chancen oder riskiert Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung.

Wer sie aber kennt, kann Löhne sauber kalkulieren, Investitionen clever planen – etwa für den neuen E-Transporter oder die Digitalisierung der Werkstatt – und sich sogar einen Teil der Kosten vom Staat zurückholen, oft ganz oder teilweise steuerfrei.

Wir haben den Steuer-Dschungel gelichtet und zeigen Ihnen auf Augenhöhe, was sich 2026 konkret ändert, was das für Ihren Betrieb bedeutet – und was Sie jetzt tun sollten, um keine Vorteile zu verschenken.

Grundfreibetrag 2026: Mehr Netto für alle

Der Staat hebt die steuerfreie Basis deutlich an. Ab 2026 müssen Sie erst dann Einkommensteuer zahlen, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen die Marke von 12.348 Euro übersteigt. Alles, was darunter liegt, bleibt steuerfrei – auch anteilig übrigens.

Welche Auswirkungen hat das auf wen?

Das ist eine automatische Entlastung für jeden Steuerzahler, wirkt sich aber prozentual am stärksten bei Gründern und Solo-Selbstständigen mit (noch) überschaubaren Gewinnen aus. Der Effekt: Die „Steueruhr“ beginnt erst später zu ticken. Wer beispielsweise 2026 als Solo-Selbständiger einen Gewinn von 12.000 Euro ausweist, zahlt darauf null Euro Einkommensteuer. Aber auch wer gut verdient, profitiert, da der erste Teil des Einkommens unbesteuert bleibt.

Was muss ich als Unternehmer jetzt tun?

Lehnen Sie sich hier entspannt zurück, die Entlastung passiert automatisch. Wichtig: Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, die Steuererklärung zu ignorieren, nur weil Sie eventuell unter der steuerfrei bleibenden Grenze liegen. Die Abgabepflicht für Selbstständige bleibt trotzdem bestehen! Prüfen Sie zudem mit Ihrem Berater, ob Ihre Vorauszahlungen an die neue Grenze angepasst werden können – das bringt sofortige Liquidität und zusätzlich eine kleine finanzielle Entlastung.

Mindestlohn: Neue Untergrenzen für Personal

Es ist amtlich: Die Bundesregierung hat den Beschluss der Mindestlohnkommission per Rechtsverordnung bestätigt. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Im gleichen Zug wächst die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro an.

Wichtig für das Handwerk: In vielen Gewerken gelten ohnehin höhere tarifliche Mindestlöhne, die ebenfalls zum Jahreswechsel steigen. Hier die neuen Werte im Detail:

  • Gebäudereinigung: 15,00 Euro (Innen-/Unterhaltsreinigung) bzw. 18,40 Euro (Glas-/Fassadenreinigung).
  • Dachdecker: 14,35 Euro für Ungelernte und 16,00 Euro für Gesellen.
  • Elektrohandwerk: 14,93 Euro (für Entsendungen aus dem Ausland).
  • Maler & Lackierer: 16,13 Euro für gelernte Kräfte (ab 01.07.2026).

Welche Auswirkungen hat das auf wen?

Jeder Arbeitgeber muss seine Lohnkostenplanung auf den Prüfstand stellen. Wer Minijobber beschäftigt, muss besonders aufpassen: Durch den höheren Stundenlohn wird die maximale Arbeitszeit pro Monat geringer, wenn man innerhalb der 603-Euro-Grenze bleiben will.

Was muss ich als Unternehmer jetzt tun?

  1. Verträge prüfen: Passen Sie Arbeitsverträge an die neuen Stundenlöhne an.
  2. Arbeitszeit bei Minijobs checken: Rechnen Sie nach, wie viele Stunden Ihre Aushilfen für 603 € künftig noch arbeiten dürfen, damit der Minijob-Status nicht gefährdet wird.
  3. Kalkulation anpassen: Legen Sie die gestiegenen Personalkosten auf Ihre Preise für 2026 um.

Pendlerpauschale: Mehr Geld ab dem ersten Kilometer

Das ist wohl eine der größten Überraschungen im neuen Steuergesetz: Die Pendlerpauschale wird ab dem 1. Januar 2026 deutlich vereinfacht und erhöht. Statt der bisherigen Stufenregelung (30 Cent bis 20 km, danach 38 Cent) gilt künftig ein einheitlicher Satz: Sie dürfen 38 Cent pro Kilometer ansetzen – und zwar ab dem allerersten Kilometer.

Welche Auswirkungen hat das auf wen?

Davon profitieren Sie vor allem, wenn Sie "normale" Strecken zur Arbeit haben.

  • Bisher (bis 2025): Wer 15 Kilometer zur Werkstatt oder ins Büro fuhr, bekam nur 30 Cent pro Kilometer.
  • Neu (ab 2026): Für die gleiche Strecke gibt es jetzt 38 Cent. Das klingt nach Kleingeld, summiert sich aber. Bei 15 Kilometer Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen sind das über 260 Euro mehr, die Sie als Betriebsausgabe (oder Arbeitnehmer als Werbungskosten) geltend machen können. Das gilt übrigens völlig unabhängig vom Verkehrsmittel – also auch, wenn Sie mit dem E-Bike oder der Bahn fahren.

Was muss ich als Unternehmer jetzt tun?

Prüfen Sie Ihre Fahrten: Haben Sie eine "erste Betriebsstätte" (zum Beispiel Büro, Laden, Werkstatt), die Sie regelmäßig anfahren? Dann führen Sie für 2026 eine simple Aufstellung dieser Tage. Ein aufwendiges Fahrtenbuch ist für diese Pauschale oft gar nicht nötig – eine Excel-Liste mit den Anwesenheitstagen reicht dem Finanzamt meistens aus, um die Pauschale zu gewähren.

Kassen-Meldepflicht: Digitaler Check durch das Finanzamt

Schluss mit der Zettelwirtschaft: Ab 2026 müssen alle elektronischen Kassensysteme verpflichtend über das ELSTER-Portal gemeldet sein - inklusive Seriennummer, TSE-Zertifikat, Inbetriebnahmedatum.

Welche Auswirkungen hat das auf wen?

Betroffen sind alle mit Barkasse (Laden, Gastronomie, Friseur). Das Finanzamt kann nun vom Schreibtisch aus sehen, ob eine Kasse registriert ist. Fehlt die Meldung, ist das eine Einladung für eine Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung.

Was muss ich als Unternehmer jetzt tun?

Überlassen Sie das nicht dem Zufall. Prüfen Sie die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) Ihrer Kasse und beauftragen Sie Ihren Steuerberater noch heute mit der Meldung via ELSTER.

E-Mobilität: Steuerfrei fahren & extrem abschreiben

Bei der E-Mobilität bündelt der Gesetzgeber 2026 gleich zwei Vorteile:

  1. Keine Kfz-Steuer: Rein elektrische Fahrzeuge bleiben noch bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit.
  2. Abschreibungs-Turbo: Für E-Fahrzeuge (Kauf 01.07.2025 – 31.12.2027) gilt eine spezielle degressive AfA. Sie können im Anschaffungsjahr 75 Prozent der Kosten sofort als Betriebsausgabe abziehen. Das gilt jahresbezogen – also auch, wenn Sie den Wagen erst im Dezember kaufen!

Welche Auswirkungen hat das auf wen?

Das ist einer der stärksten Hebel für alle Betriebe, die 2026 Gewinne steuerlich drücken wollen. Erstens: Sie sparen dauerhaft Fixkosten (Kfz-Steuer). Zweitens: Durch die 75-Prozent-Abschreibung mindern Sie Ihren zu versteuernden Gewinn im Kaufjahr massiv. Das schont die Liquidität für Steuerzahlungen.

Was muss ich als Unternehmer jetzt tun?

Überlegen Sie genau: Ist Leasing wirklich günstiger? Beim Leasing haben Sie nur die monatliche Rate als Ausgabe. Beim Kauf eines E-Transporters oder E-Autos können Sie hingegen die extrem hohe Abschreibung nutzen, um eine hohe Steuerzahlung in einem guten Jahr zu verhindern. Rechnen Sie beide Szenarien durch! (Hinweis: Diese Regel gilt nur für reine Stromer, nicht für Hybride. Eine Kombination mit der Sonder-AfA § 7g ist nicht möglich).

Investitionen (Maschinen & Co.): Laufendes Zeitfenster nutzen

2026 ist das perfekte Jahr, um Geld in den Betrieb zu stecken. Warum? Weil zwei „Spar-Regeln“ parallel laufen:

  1. Degressive Abschreibung: Für Maschinen, Werkzeuge oder IT, die Sie 2026 kaufen, dürfen Sie am Anfang viel höhere Beträge von der Steuer absetzen als üblich.
  2. Sonder-Abschreibung: Kleine Betriebe dürfen zusätzlich bis zu 40 Prozent der Kosten sofort geltend machen.

Welche Auswirkungen hat das auf wen?

Das Finanzamt beteiligt sich quasi an Ihrer neuen Ausrüstung. Das Prinzip ist einfach: Wenn Sie Gewinne auf dem Konto liegen lassen, zahlen Sie darauf hohe Steuern, unabhängig davon, ob Ihr Einkommen bereits durch andere Entlastungen reduziert wurde. Wenn Sie das Geld aber in eine neue Formatkreissäge oder einen neuen Server stecken, mindert das Ihren Gewinn sofort und drastisch. Sie modernisieren Ihren Betrieb und zahlen weniger an den Fiskus – eine Regelung, die besonders kleinen Unternehmen zugutekommt.

Was muss ich als Unternehmer jetzt tun?

Schauen Sie sich genau um: Welche Geräte oder Maschinen sind veraltet oder reparaturanfällig? 2026 ist der perfekte Zeitpunkt für Ersatzinvestitionen. Durch degressive Abschreibung und Sonder-AfA können Sie Ihre Steuerlast deutlich senken. Ob sich eine Kombination lohnt, sollte individuell mit dem Steuerberater geprüft werden.

Forschungszulage: Der Innovations-Bonus

Ab 2026 lohnt sich Tüfteln richtig. Der Staat bevorzugt dabei ganz klar die Kleinen: Während Großkonzerne nur 25 Prozent Förderung bekommen, erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 35 Prozent zurück. Zusätzlich gibt es für Projekte ab 2026 einen neuen "Kosten-Turbo": Die 20%-Pauschale für Gemeinkosten.

Welche Auswirkungen hat das auf wen?

Das klingt kompliziert, bedeutet aber schlicht: Der Staat schenkt Ihnen eine höhere Rechenbasis. Er sagt: "Wer an neuen Ideen arbeitet, verbraucht auch Strom, Heizung und Internet." Statt diese Belege mühsam zu sammeln, schlägt das Finanzamt einfach pauschal 20 Prozent auf Ihre Personalkosten oben drauf.

So sieht die Rechnung konkret aus: Sie investieren echte 10.000 Euro an Arbeitszeit in eine Entwicklung.

  1. Der Staat rechnet fiktiv 20 Prozent dazu (für Strom/Miete etc.) = 12.000 Euro Rechenbasis.
  2. Auf diese künstlich erhöhte Summe bekommen Sie Ihre 35 Prozent Erstattung.
  3. Ihr Gewinn: Sie erhalten 4.200 Euro Steuergutschrift für 10.000 Euro Aufwand.

Was muss ich als Unternehmer jetzt tun?

Haben Sie eine Idee im Kopf? Dann behalten Sie die Füße noch kurz still! Starten Sie das Projekt erst im Januar 2026. Wer jetzt im Dezember loslegt, verliert den Anspruch auf diesen 20-Prozent-Turbo. Warten Sie bis nach dem Jahreswechsel, dokumentieren Sie Ihre Stunden und holen Sie sich die maximale Förderung.

Wer vorbereitet ist, profitiert

All die Neuerungen mögen auf den ersten Blick nach mehr Bürokratie aussehen: neue Grenzen hier, neue Meldepflichten da, neue Abschreibungsmodelle obendrauf. Doch genau darin stecken echte Chancen, oft in Form von barem Geld. Der Knackpunkt dabei: Wie schnell können Sie Ihr Unternehmen an die neuen Regeln anpassen, gerade wenn zusätzlich mehrere Regelungen parallel greifen und die Bundesregierung einzelne Beträge erhöht hat?

Wer noch mit Pendelordnern und Excel-Listen arbeitet, verliert bei jeder Änderung wertvolle Zeit. Wer digital aufgestellt ist, hat dagegen die Nase vorn: Arbeitsverträge sind mit einem Klick aktualisiert, Fahrten werden automatisch erfasst, inklusive sauberer Berechnung der ersten Kilometer. Kassendaten lassen sich direkt melden und Abschreibungen werden korrekt berechnet, ohne dass Sie zum Steuerprofi werden müssen oder ständig den Steuerberater fragen müssen.

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Billit ist eine smarte Lösung für Handwerker, Solo-Selbstständige und kleine Betriebe, die ihre Buchhaltung endlich einfach machen wollen. Sie schreiben damit nicht nur Rechnungen, sondern erfassen Ausgaben, verwalten Belege, verknüpfen ihr Bankkonto, senden und empfangen E-Rechnungen über das gesicherte Peppol-Netzwerk und behalten Abschreibungen und Zahlungen im Blick – alles in einer Oberfläche, ohne Zettelwirtschaft.

Wer 2026 gut vorbereitet startet, muss sich keine Sorgen machen – und hat mehr Zeit für das, was wirklich zählt: Den eigenen Betrieb.

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